|
Ab welchem Alter darf geschossen werden? § 27 |
Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis
Auf Schießstätten darf ohne Erlaubnis geschossen werden:
wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder anwesend ist und eine
Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind. |
Aktuelles | |
Wir über uns | |
Chronik | |
BDS-Abteilung | |
Meisterschaften | |
Rundenkämpfe | |
Downloads | |
Link | |
Waffenrecht |
Jugendleiter
|