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Ab welchem Alter darf geschossen werden? § 27
Außerhalb von Schießstätten bedarf das Schießen mit Schusswaffen einer Erlaubnis
Auf Schießstätten darf ohne Erlaubnis geschossen werden:
  • ab 12 Jahren: mit Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruck-Waffen
  • ab 14 Jahren: mit sonstigen Waffen,

wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder anwesend ist und eine
zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Person das Schießen beaufsichtigt.
Ein zur Aufsichtführung berechtigter Sorgeberechtigter kann sein eigenes Kind selbst beaufsichtigen.

  • ab 16 Jahren: ohne jede Einschränkung

Von den Altersgrenzen soll eine Ausnahme bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.

Mit was und wie geschossen wird findest Du hier

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